Höhe der Barabfindung für Squeeze-out bei Allianz Leben festgelegt
Die Allianz Deutschland AG hat am 23. Januar 2008 an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG das Verlangen gerichtet, auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).
Die Allianz Deutschland AG hat der Allianz Lebensversicherungs-AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Allianz Lebensversicherungs-AG im Rahmen des Squeezeout zu gewähren ist, auf 777,96 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Allianz Lebensversicherungs-AG festgelegt hat. Daneben erhalten die Minderheitsaktionäre die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007, über deren Höhe die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 beschließen wird.
Die Festsetzung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage des durchschnittlichen Börsenkurses der Allianz Leben Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 18. Januar 2008. Da der durchschnittliche Börsenkurs über dem Wert liegt, der sich für jede Allianz Leben Aktie auf Basis einer Unternehmensbewertung nach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW-Standards ergibt, ist nach der einschlägigen Rechtsprechung dieser Börsenkurs für die Bemessung der Barabfindung maßgebend.
Die Festsetzung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage des durchschnittlichen Börsenkurses der Allianz Leben Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 18. Januar 2008. Da der durchschnittliche Börsenkurs über dem Wert liegt, der sich für jede Allianz Leben Aktie auf Basis einer Unternehmensbewertung nach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW-Standards ergibt, ist nach der einschlägigen Rechtsprechung dieser Börsenkurs für die Bemessung der Barabfindung maßgebend.
Die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG ist für die ordentliche Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 vorgesehen.
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
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Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesen Unterlagen Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen können außerdem auch aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bereich der Kapitalanlage, aus dem Ausfall von Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Soweit wir in diesen Unterlagen Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen können außerdem auch aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bereich der Kapitalanlage, aus dem Ausfall von Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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