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Die Allianz AG gibt die endgültigen Zahlen für das freiwillige Barangebot für Stammaktien und Vorzugsaktien der RAS S.p.A bekannt. München, 29. November 2005
Nach Abschluss des freiwilligen Barangebots mit der Kaufpreiszahlung am 30. November 2005 wird die Allianz AG 512.158.245 Stammaktien und 954.788 Vorzugsaktien der RAS halten. Dies entspricht 76,3 Prozent des Stammaktienkapitals und 71,3 Prozent des Vorzugsaktienkapitals der RAS. Die getauschten Stamm- und Vorzugsaktien werden mit der Kaufpreiszahlung am 30. November 2005 an die Allianz AG übertragen.

Am 15. bzw. 16 Dezember 2005 werden die Gremien von Allianz und RAS dem Verschmelzungsplan von RAS auf die Allianz AG zustimmen und das Umtauschverhältnis festlegen. Die erwartete Umtauschspanne liegt bei 0,153 bis 0,161 Allianz AG Aktien für eine RAS Stamm- bzw. Vorzugsaktie.
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Die Angaben stehen unter folgenden Vorbehalten:

Kein Angebot

Diese Mitteilung dient lediglich der Information. Sie stellt weder ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Tausch von Wertpapieren der RAS S.p.A. oder der Allianz AG dar, noch soll ein Verkauf von Wertpapieren innerhalb einer Rechtsordnung (einschließlich der Vereinigten Staaten vom Amerika, Kanada, Japan und Australien) erfolgen, in der ein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ohne Registrierung oder Zulassung entsprechend den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnungen unrechtmäßig wäre. Die Verbreitung der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen kann in einigen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Daher sollen sich diejenigen Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von RAS S.p.A. Wertpapieren in Aktien der Allianz AG ausschließlich mittels eines Prospekts erfolgen, welches Allianz beabsichtigt, den Inhabern von RAS S.p.A. Wertpapieren zukommen zu lassen. Jegliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von RAS S.p.A. Wertpapieren wird ausschließlich mittels einer genehmigten Angebotsunterlage entsprechend Artikel 102 des Italienischen Wertpapiergesetzes erfolgen. In Bezug auf die voraussichtliche Verschmelzung haben Allianz und RAS S.p.A. ihren jeweiligen Aktionären verschiedene Dokumente zur Verfügung zu stellen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Stimme im Hinblick auf die Verschmelzung abzugeben. Investoren und Inhaber von RAS S.p.A. Wertpapieren und/oder Investoren und Inhaber von Allianz AG Wertpapieren müssen die verschiedenen zuvor beschriebenen Dokumente, einschließlich Registrierungsdokumenten (wenn verfügbar) und andere relevante Dokumente, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht wurden, sowie etwaige Nachträge und Ergänzungen zu diesen Dokumenten, lesen, weil darin wesentliche Informationen enthalten sein werden. Investoren und Inhaber von RAS S.p.A. Wertpapieren werden zu angemessener Zeit darüber informiert, wie sie transaktionsbezogene Dokumente, einschließlich Registrierungsdokumente (wenn verfügbar), kostenfrei von der Allianz erhalten. Das Registrierungsdokument und andere relevante Dokumente, die bei der SEC eingereicht wurden, können kostenlos über die Homepage der SEC unter www.sec.gov erlangt werden.

Zukunftsaussagen

Einige der hierin enthaltenen Aussagen betreffen zukünftige Entwicklungen und enthalten daher Prognosen und Erwartungen. Obwohl das Management der Allianz davon ausgeht, dass die Erwartungen, die in diesen Zukunftsaussagen geäußert werden, angemessen und begründet sind, wird der Leser davor gewarnt und darauf hingewiesen, dass diese Zukunftsaussagen naturgemäß Risiken und Unsicherheiten beinhalten, weil sie sich auf Umstände beziehen und von Gegebenheiten abhängig sind, die erst in der Zukunft auftreten. Viele Einflussgrößen können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denen abweichen, die in diesen Zukunftsaussagen ausgedrückt oder impliziert werden, einschließlich derer, die in unserem US-Geschäftsbericht 2004 auf Form 20-F, der bei der SEC am 19. April 2005 eingereicht wurde, aufgeführt sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Keine Pflicht zur Aktualisierung

Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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