FAQ - Europäische Aktiengesellschaft / Allianz SE
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Europäischen Aktiengesellschaft / Allianz SE. Weiterführende Informationen finden Sie über die angegebenen Links auf der Website.
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Was ist eine Europäische Aktiengesellschaft / SE?
Die Europäische Aktiengesellschaft (auch: Societas Europaea - SE) ist eine neue Rechtsform für Unternehmen in der EU. Sie wurde durch die "Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)" und die "Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer" geschaffen. Diese EU-Regelungen ermöglichen die grenzüberschreitende Gründung einer SE, u.a. durch die Verschmelzung von Aktiengesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der EU-Regelungen durch den deutschen Gesetzgeber erfolgte durch das "Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)".
Rechtliche Dokumente:
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EG-Richtlinie 2001/86 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (pdf, 118 KB)
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Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (pdf, 292 KB)
Seit wann gibt es die Möglichkeit der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft für europäische Unternehmen?
Die EG-Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) vom 8. Oktober 2001 und die EG-Richtlinie 2001/86/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer vom 8. Oktober 2001 sind am 8. Oktober 2004 in Kraft getreten. Das durch den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der EU-Regelungen erlassene "Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)" ist am 29. Dezember 2004 in Kraft getreten. Damit ist es seit Ende 2004 möglich, in Deutschland eine SE zu gründen.
Wie wurde die Umwandlung der Allianz AG in eine Europäische Aktiengesellschaft beschlossen?
Die außerordentliche Hauptversammlung der Allianz AG am 8. Februar 2006 hat der Verschmelzung der Allianz AG mit der italienischen Riunione Adriatica di Sicurtà S.p.A. zugestimmt. Mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 13. Oktober 2006 nahm die Allianz AG die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) an und trägt den Namen Allianz SE.
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Welche Vorteile bietet die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft der Allianz AG?
Die vollständige Integration der RAS in die Allianz AG war rechtlich nur durch die gleichzeitige Umwandlung der Allianz AG in eine Europäische Aktiengesellschaft möglich. Die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft trägt zu einem europaweit einheitlichen Erscheinungsbild der Allianz bei und vereinfacht Umstrukturierungen im Konzern. Die Möglichkeit, den Aufsichtsrat abweichend von den starren Vorgaben des deutschen Mitbestimmungsgesetzes zu verkleinern, steigert die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit. Zudem ist der Aufsichtsrat internationaler besetzt, da auch auf Arbeitnehmerseite Vertreter aus anderen europäischen Ländern im Aufsichtsrat vertreten sind.
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Wo ist Sitz der Allianz SE?
Der Sitz der Allianz SE ist in München.
Wie sieht die neue Unternehmensleitung der Allianz SE aus?
Für die Verwaltung einer SE stehen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung: Beim dualistischen System gibt es wie bei einer deutschen Aktiengesellschaft einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Beim monistischen System gibt es dagegen nur einen Verwaltungsrat und ggf. vom Verwaltungsrat bestellte geschäftsführende Direktoren.
Die Allianz SE hat wie bisher die Allianz AG ein dualistisches Leitungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Allerdings wurde der Aufsichtsrat von zuvor 20 auf 12 Mitglieder verkleinert. Im Rahmen der paritätischen Mitbestimmung gehören dem Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Ländern an.
Die Allianz SE hat wie bisher die Allianz AG ein dualistisches Leitungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Allerdings wurde der Aufsichtsrat von zuvor 20 auf 12 Mitglieder verkleinert. Im Rahmen der paritätischen Mitbestimmung gehören dem Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Ländern an.
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Was bedeutet die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft für die Arbeitnehmer-Mitbestimmung im Aufsichtsrat?
Die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmer- und Arbeitsgebervertretern ist in der Rechtsform der SE anders als im deutschen Recht nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings behält die Allianz die paritätische Mitbestimmung bei, in deren Rahmen Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Ländern dem Aufsichtsrat angehören.
Nach der Richtlinie 2001/86/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer und dem deutschen SE-Beteiligungsgesetz wurde hierzu ein spezielles Verfahren durchgeführt. Ein besonderes Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer hat mit den Leitungen von Allianz AG und Riunione Adriatica di Sicurtà S.p.A. über die zukünftige Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE verhandelt.
Nach der Richtlinie 2001/86/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer und dem deutschen SE-Beteiligungsgesetz wurde hierzu ein spezielles Verfahren durchgeführt. Ein besonderes Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer hat mit den Leitungen von Allianz AG und Riunione Adriatica di Sicurtà S.p.A. über die zukünftige Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE verhandelt.
Was bedeutete die Verschmelzung und die daraus resultierende Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft für die Aktionäre?
Die Aktionäre der Allianz AG wurden mit Wirksamwerden der Verschmelzung und Umwandlung automatisch Aktionäre der Allianz SE. Ansonsten hat sich im Grundsatz nichts geändert. Die Aktionäre haben wie bei der Allianz AG das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Die Aktien der Allianz SE sind auch weiterhin an allen Börsenplätzen gelistet, an den auch die Allianz AG-Aktie notiert war. Zusätzlich erfolgte eine Notierung an der Mailänder Börse. Die Aktionäre der RAS wurden mit Wirksamwerden der Verschmelzung automatisch Aktionäre der Allianz SE. Als Gegenleistung für ihre RAS-Aktien erhielten die RAS-Aktionäre Aktien der Allianz. Das Umtauschverhältnis betrug 3 Allianz Aktien für 19 RAS Stammaktien bzw. 19 RAS Vorzugsaktien. Die für den Umtausch benötigten Allianz Aktien wurden im Wege einer Kapitalerhöhung geschaffen, die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Allianz AG am 8. Februar 2006 beschlossen worden war.
Hat die Umwandlung der Allianz AG in die Allianz SE steuerliche Auswirkungen?
Für die Allianz SE und deren Aktionäre gelten dieselben steuerlichen Regelungen, die auch für die Allianz in der Rechtsform der AG gelten würden. Die Änderung der Rechtsform hat für die Aktionäre und Genussrechtsinhaber der Allianz in steuerlicher Hinsicht keine Auswirkungen. Künftige Dividendenausschüttungen der Allianz SE sowie Veräußerungen von Aktien der Allianz SE haben für die Aktionäre der Allianz grundsätzlich die gleichen steuerlichen Auswirkungen wie Dividendenausschüttungen und Veräußerungen vor der Verschmelzung, es sei denn, das jeweils geltende Recht oder die tatsächlichen Grundlagen ändern sich.Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Hinweis, der unter Ausschluss jeglicher Haftung erfolgt. Zur Abklärung der individuellen Steuerfolgen für einzelne Aktionäre sollte im Zweifel ein steuerlicher Berater konsultiert werden, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die individuellen Steuerfolgen beurteilen kann.
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Ist die Allianz SE im DAX vertreten?
Die Aktie der Allianz SE ist wie zuvor die Aktie der Allianz AG als einer der führenden Werte im DAX enthalten.
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An welchen Börsenplätzen wird die Aktie der Allianz SE gehandelt?
Die Aktie der Allianz SE wird wie bisher in Xetra, an allen deutschen Parkettbörsen sowie im Ausland in London, Paris, Zürich und New York gehandelt werden. Zusätzlich erfolgte ein Listing an der Mailänder Börse.
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