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Wir verlosen unter allen Aktionären, die sich für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung der Allianz SE registrieren lassen, Fondsanteile von Allianz Global Investors (Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH) im Gesamtwert von 15.000 Euro sowie 50 mal je zwei Eintrittskarten zu einem Bundesligaspiel des FC Bayern München in der Saison 2009/2010 in der Allianz Arena.
1. Unter den Aktionären, die sich über den Online-Service für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung der Allianz SE registrieren lassen, verlosen wir einmal Fondsanteile von Allianz Global Investors im Wert von 5.000 Euro, fünfmal Fondsanteile von Allianz Global Investors im Wert von je 2.000 Euro sowie 50 mal je zwei Eintrittskarten zu einem Bundesligaspiel des FC Bayern München in der Saison 2009/2010 in der Allianz Arena. Wenn Sie an dieser Verlosung teilnehmen wollen, müssen Sie am 12. Mai 2009 bei uns für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung der Allianz SE registriert sein.
Aktionäre, die sich bereits in der Vergangenheit für den E-Mail-Versand registriert haben, nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn sie am 12. Mai 2009 weiterhin registriert sind.
2. Jeder in unserem Aktienregister eingetragene Aktionär oder jede Aktionärsgemeinschaft nimmt durch die Registrierung für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung automatisch an der Verlosung teil und hat die gleiche Gewinnchance. Die jeweilige Höhe des Aktienbesitzes spielt keine Rolle. Ausgeschlossen von der Verlosung sind diejenigen Personen, die unmittelbar mit der Vorbereitung und Durchführung des Online-Service zur Hauptversammlung befasst sind.
3. Eine Auszahlung des Gegenwerts des Gewinnes in bar ist ausgeschlossen.
4. Die Gewinner der Verlosung werden am 13. Mai 2009 durch die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH unter notarieller Aufsicht ausgelost und anschließend unter der im Aktienregister eingetragenen Postanschrift schriftlich informiert.
5. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und -hinweise zur Teilnahme am E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung.
6. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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