Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 des Aktiengesetzes ("Gegenanträge") können bis zum 7. Mai 2008, 24.00 Uhr (bei uns eingehend), an diese Adresse gerichtet werden:
Allianz SE
Investor Relations
Königinstraße 28
80802 München
E-Mail: investor.relations@allianz.com
Fax: 089.3800.3899.
FAQ - Hauptversammlung / Gegenanträge
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Gegenanträgen zur Tagesordnung der Hauptversammlung der Allianz SE.
Inhaltsverzeichnis
Wie und bis wann können/konnten Gegenanträge eingereicht werden?
Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.
Wieviele Gegenanträge sind bisher eingegangen? Wie kann ich etwaige Gegenanträge einsehen?
Gegenanträge veröffentlichen wir im Internet unter www.allianz.com/gegenantraege.
Ein Versand in gedruckter Form ist vor dem Hintergrund der langen Frist für die Einreichung (bis zum 7. Mai 2008) praktisch nicht möglich und vom Aktiengesetz nicht mehr vorgesehen.
Ein Versand in gedruckter Form ist vor dem Hintergrund der langen Frist für die Einreichung (bis zum 7. Mai 2008) praktisch nicht möglich und vom Aktiengesetz nicht mehr vorgesehen.
Ich möchte für einen Gegenantrag stimmen. Wie kann ich dies tun?
Wenn Sie persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie sich dort Gegenanträgen anschließen. Den Ablauf wird der Versammlungsleiter vor Ort erläutern.
Bei Online-Anmeldung: Wenn Sie über den Online-Service die Stimmrechtsvertreter der Allianz SE mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen, können Sie zu allen zum Zeitpunkt der Nutzung des Online-Service veröffentlichten Gegenanträgen Weisungen geben. Sollten später weitere Gegenanträge hinzukommen, können Sie auch zu diesen noch Weisung erteilen. Ihre Weisungen können Sie bis zum Ende der Generaldebatte ändern.
Wenn Sie schriftlich Vollmacht erteilen, beachten Sie bitte den Hinweis auf der Rückseite des Anmeldeformulars unter "Anträge von Aktionären".