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Hier finden Sie eine häufig gestellte Frage zur Tagesordnung der Hauptversammlung der Allianz SE.
Weshalb werden von einem Jahresüberschuss von 8 Mrd. Euro nur 2,476 Mrd. Euro als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet?
Bei dem Betrag von 8 Mrd. Euro handelt es sich um den konsolidierten Gewinn der Allianz Gruppe, also um den aggregierten Gewinn, welchen die zur Allianz Gruppe zählenden Gesellschaften insgesamt erzielt haben (unter Herausrechnung gruppeninterner Effekte). Die Hauptversammlung bzw. die Aktionäre der Allianz SE beschließen hingegen über die Verwendung des von der Allianz SE als der Holdinggesellschaft der Allianz Gruppe erzielten Bilanzgewinns, der 2007 2,476 Mrd. Euro betrug. Dieser unterscheidet sich vom konsolidierten Gewinn der Gruppe u.a. deshalb, weil hier nicht der gesamte Gewinn (oder Verlust) der Einzelgesellschaften, sondern lediglich die von diesen an die Allianz SE geschütteten Dividenden eingehen. Ferner basiert der Konzernabschluss auf den International Financial Reporting Standards (IFRS), während der Einzelabschluss der Allianz SE auf dem HGB basiert.
Die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung der Allianz SE, die zu dem Bilanzgewinn von 2,476 Mrd. Euro führt, finden Sie im Geschäftsbericht der Allianz SE.
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Warum ist die Wahl des Abschlussprüfers nicht auf der Tagesordnung?
Bei Versicherungsgesellschaften wird der Abschlussprüfer nicht von der Hauptversammlung, sondern vom Aufsichtsrat bestellt. Dies ergibt sich aus § 341k Abs. 2 HGB. Diese Bestimmung ist für die Allianz SE anzuwenden, da diese nicht nur Holding-, sondern auch Rückversicherungsgesellschaft ist.
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