Die Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Aufsichtsgremien der Allianz Gruppe verfügen über eine so genannte Directors&Officers-Liability-Versicherung, die Schadenersatzansprüche aus der Organtätigkeit abdeckt.
Die Mitglieder des Vorstands der Allianz SE haben im Rahmen dieser D&O-Versicherung im Schadenfall einen Selbstbehalt in Höhe von 25 Prozent ihrer Jahresfestbezüge zu tragen.