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Die Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Aufsichtsgremien der Allianz Gruppe verfügen über eine so genannte Directors&Officers-Liability-Versicherung, die Schadenersatzansprüche aus der Organtätigkeit abdeckt.
Die Mitglieder des Vorstands der Allianz SE haben im Rahmen dieser D&O-Versicherung im Schadenfall einen Selbstbehalt in Höhe von 25 Prozent ihrer Jahresfestbezüge zu tragen.
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