In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus.
Als Zusammenkunft der Aktionäre wählt die Hauptversammlung die Vertreter der Kapitaleigner im Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzergebnisses, Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung, die Zustimmung zu Unternehmensverträgen sowie Satzungsänderungen der Gesellschaft. Bei deutschen Versicherungsgesellschaften bestellt nicht die Hauptversammlung sondern der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer.
Pro Geschäftsjahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Bei Abstimmungen im Rahmen der Hauptversammlung der Allianz SE gewährt jede Aktie eine Stimme ("one share - one vote"). Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Themen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Hierfür stehen von der Allianz SE benannte Stimmrechtsvertreter sowie Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Verfügung. Vollmacht und Weisungen können auch per Internet erteilt werden.