Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland weiter fördern.
Im Deutschen Corporate Governance Kodex sind wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland zusammengefasst. Der Kodex berücksichtigt darüber hinaus in Form von Empfehlungen ("soll") international und national anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften Anregungen ("sollte/kann") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle.
Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("Kodex Kommission"). Sie wurde im September 2001 von der Bundesministerin für Justiz einberufen und legte im Februar 2002 erstmalig den Deutschen Corporate Governance Kodex vor. Die Kommission überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Kodex aufgrund aktueller Corporate Governance-Entwicklungen in Gesetzgebung oder Praxis angepasst werden sollte.
Die Allianz SE unterstützt die Arbeit der Kodex-Kommission nachhaltig. Als Instrument der marktlichen Selbstregulierung kommt der Kommission eine zentrale Rolle bei der Stärkung des Finanzplatzes Deutschland zu. Die Allianz bringt sich über die Kommissionsmitgliedschaft von Dr. Paul Achleitner, Mitglied des Vorstands der Allianz SE, in diesen Prozess zur Weiterentwicklung der Corporate Governance-Kultur aktiv ein.
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Deutscher Corporate Governance Kodex
Regierungs-kommission
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Website der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: www.corporate-governance-code.de