>Investor Relations >Presse >Karriere >Economic Research
Insurance | Asset Management | Banking
Allianz Group Portal
click to remove!
Seite weiterempfehlenSchrift vergrössernSchrift verkleinernSeite drucken
Bereits seit dem Geschäftsjahr 2004 veröffentlicht die Allianz SE die Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern individuell und erfüllt damit eine Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in 2007 ist im Vergütungsbericht des Geschäftsberichts zusammengestellt:

Regelung der Aufsichtsratsvergütung
Die Aufsichtsratsvergütung ist in §11 der Satzung der Allianz SE wie folgt festgelegt:
"11.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
a) eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 50.000;
b) eine erfolgsbezogene jährliche Vergütung in Höhe von EUR 150 für jeden angefangenen Zehntelprozentpunkt, um den das Konzernergebnis je Aktie in einem Zeitraum von einem Jahr gestiegen ist, wobei die Steigerung durch einen Vergleich des Konzernergebnisses je Aktie in dem Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird (Vergütungsjahr), mit dem Konzernergebnis je Aktie in dem Geschäftsjahr, das dem Vergütungsjahr vorausgeht, ermittelt wird;
c) eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von EUR 60 für jeden angefangenen Zehntelprozentpunkt, um den das Konzernergebnis je Aktie in einem Zeitraum von drei Jahren gestiegen ist, wobei die Steigerung durch einen Vergleich des Konzernergebnisses je Aktie im Vergütungsjahr mit dem Konzernergebnis je Aktie im dritten dem Vergütungsjahr vorausgehenden Geschäftsjahr ermittelt wird.
Die Vergütung nach b) und c) ist jeweils auf einen Betrag von höchstens EUR 24.000 begrenzt.
Für die Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung ist das im Konzernabschluss entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) für das betreffende Geschäftsjahr ausgewiesene Konzernergebnis je Aktie maßgebend. Bei einer nachträglichen Änderung des Konzernergebnisses je Aktie gilt der geänderte Wert. Führen Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften zu einer Erhöhung oder Ermäßigung des Konzernergebnisses je Aktie, sind die für die Vergütung maßgeblichen Konzernergebnisse je Aktie zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit einheitlich nach Maßgabe der geänderten Vorschriften zu bestimmen. Das im Konzernabschluss der Allianz AG für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2004 ausgewiesene Konzernergebnis je Aktie ist entsprechend um die vorgenommenen planmäßigen Goodwill-Abschreibungen zu bereinigen.
Beträgt das gemäß vorstehenden Regelungen ermittelte Konzernergebnis je Aktie im Fall b) in dem dem Vergütungsjahr vorausgehenden Geschäftsjahr, im Fall c) im dritten dem Vergütungsjahr vorausgehenden Geschäftsjahr weniger als EUR 5, so ist für diese Geschäftsjahre das für die Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung maßgebende Konzernergebnis je Aktie mit dem Wert EUR 5 anzusetzen.
11.2 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung nach Absatz 1. Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält einen Zuschlag von 25% auf die Vergütung nach Absatz 1, der Vorsitzende des Ausschusses einen solchen von 50%. Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Festvergütung von EUR 30.000, der Vorsitzende eine solche von EUR 45.000.
Die jährliche Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds darf das Zweifache, die des Aufsichtsratsvorsitzenden das Dreifache der Vergütung nach Absatz 1 nicht übersteigen.
11.3 Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 500. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
11.4 Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen.
11.5 Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 wird nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die den Konzernabschluss für das Vergütungsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.
11.6 Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung."
Seite weiterempfehlenSchrift vergrössernSchrift verkleinernSeite drucken