Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft.
Kontrolle und Beratung des Vorstands sind Hauptaufgaben des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Hierbei übernimmt er jedoch keine Geschäftsführungsaufgaben. Zentrale Aufgabe ist ferner die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat bei deutschen Versicherungsgesellschaften für die Bestellung des Abschlussprüfers zuständig.
Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert. Der Aufsichtsrat der Allianz SE besteht aus zwölf Mitgliedern. Er ist paritätisch mit je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Aufsichtsratsvorsitzende muss nach der SE-Verordnung ein Anteilseignervertreter sein. Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde Dr. Henning Schulte-Noelle gewählt. Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sind Dr. Gerhard Cromme und Claudia Eggert-Lehmann.
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