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Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Aufsichtsgremien der Allianz Gruppe verfügen über eine so genannte Directors&Officers-Liability-(Haftpflicht-) Versicherung, die Schadenersatzansprüche aus der Organtätigkeit abdeckt.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE haben im Rahmen dieser D&O-Versicherung im Schadenfall einen Selbstbehalt in Höhe ihrer Jahresvergütung zu tragen.
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