Amtszeit
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre.
Alle derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder wurden in der Hauptversammlung 2007 für fünf Jahre bestellt, ihre Amtszeit endet planmäßig mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2012.
Die Bestelldauer ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.
Informationen zur letzten Aufsichtsratswahl in der Hauptversammlung 2007 finden Sie hier:
Tagesordnung
Informationen zu Punkt 5 der Tagesordnung
Präsenz und Abstimmungs-ergebnisse