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Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft hat den Jahresabschluss der Allianz SE und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 sowie die Lageberichte der Allianz SE und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Sie hat ferner den Halbjahresbericht einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Gemäß § 341 k HGB bestellt bei deutschen Versicherungsunternehmen nicht die Hauptversammlung, sondern der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer.
Für das Geschäftsjahr 2008 hat der Aufsichtsrat die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt.

Bestätigungsvermerke
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Weitere Informationen
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