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Gemäß § 10 WpPG sind die Emittenten von Wertpapieren verpflichtet, einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen 12 Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Für das Geschäftsjahr 2007 und bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 am 20. März 2008, veröffentlichen wir gemäß § 10 WpPG dieses Jährliche Dokument.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die Allianz SE besteht nicht.
Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Allianz SE zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen, einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Für den Fall, dass einzelne Links oder Pfade nicht funktionieren, weisen wir darauf hin, dass alle in diesem Dokument genannten Informationen kostenfrei von der Allianz SE (Investor Relations) bezogen werden können.

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 WpPG: Veröffentlichungen der Allianz SE auf Grund der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)



Stimmrechtsmit-teilungen gem. § 26 WpHG und Gesamt-stimmrechtsmit-teilungen



§ 10 Abs. 1 Nr. 3 WpPG: Veröffentlichungen der Allianz SE gem. §§ 42 und 54 des Börsengesetzes i.V.m. einer Börsenordnung

§ 10 Abs. 1 Nr. 4 WpPG: Veröffentlichungen nach den Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften

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