Fachbegriffe Allianz Lebensversicherungs-AG
An dieser Stelle erläutern wir Fachbegriffe aus der Rechnungslegung und der Versicherungstechnik, die das Verständnis des Geschäftsberichts der Allianz Lebensversicherungs-AG erleichtern sollen.
Abschlusskostensatz
Abschlussaufwendungen (Abschlusskosten) im Verhältnis zur Beitragssumme des Neugeschäfts.
Aktuar
Lebensversicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen, der vor allem auf die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen und auf eine ausreichende Eigenmittelausstattung zu achten hat.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Provisionen, Gehälter, Sachkosten und andere Aufwendungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungsverträgen.
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Gezahlte und zurückgestellte Leistungen für Versicherungsfälle, die im Geschäftsjahr eingetreten sind. Außerdem ist das Ergebnis aus der Abwicklung von Versicherungsfällen der Vorjahre enthalten (siehe Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle).
Ausgezahlte Versicherungsleistungen
Alle Auszahlungen an die Kunden für Abläufe, Renten, Todesfälle und Rückkäufe. Sie enthalten neben den vertraglich vereinbarten Leistungen die Leistungen des Lebensversicherungsunternehmens aus der Überschussbeteiligung.
Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Bei der Überschussverwendungsart Bonus werden die der RfB entnommenen Überschussanteile zur Erhöhung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung verwendet.
Beitragseinnahmen
Im Geschäftsjahr fällig gewordene, gebuchte Beiträge der Kunden.
Beitragssumme des Neugeschäfts
Maßzahl für das Neugeschäft; von den Kunden über die vertraglich vereinbarte Beitragszahlungsdauer zu zahlende Beiträge zuzüglich Einmalbeiträge.
Beitragsüberträge
Teile der Beitragseinnahmen, die der Erfolgsrechnung des nächsten Geschäftsjahres zuzuordnen sind (Rechnungsabgrenzung).
Bewertete Beitragssumme
Die Summe der während der Versicherungsdauer zu entrichtenden Beiträge, modifiziert durch risikoadäquate Gewichtungsfaktoren.
Bewertungsreserven
Unterschied zwischen Zeitwert und Buchwert lt. Bilanz der zu Anschaffungskosten bewerteten Kapitalanlagen (Dividendenwerte, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien).
Bruttoüberschuss
Vom Versicherungsunternehmen während des Geschäftsjahres erwirtschafteter Überschuss. Im Wesentlichen setzt er sich aus dem
Zins-, Risiko- und Kostenergebnis sowie dem außerordentlichen Ergebnis aus Kapitalanlagen zusammen.
Zins-, Risiko- und Kostenergebnis sowie dem außerordentlichen Ergebnis aus Kapitalanlagen zusammen.
Deckungsrückstellung
Damit die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllt werden können, wird für jeden Vertrag eine Deckungsrückstellung gebildet. Sie wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Depotforderungen/-verbindlichkeiten
Bei dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft übernimmt der Rückversicherer einen Teil des Risikos, das dazugehörige anteilige Sicherungsvermögen verbleibt aber beim Erstversicherer als Sicherheit für künftige Rückversicherungsleistungen. Der Erstversicherer weist den entsprechenden Betrag als Depotverbindlichkeit, der Rückversicherer als Depotforderung aus.
Direktgutschrift
Teil der Überschussbeteiligung, der den Kunden unmittelbar zu Lasten des Ergebnisses des jeweils laufenden Geschäftsjahres gutgeschrieben wird.
Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung
Lebens-/Rentenversicherung, bei der die nicht für Risiko und Kosten benötigten Beitragsteile in Anteilen an einem oder mehreren Investmentfonds angelegt werden. Die Höhe der Ablaufleistung ist maßgeblich von der Wertentwicklung der jeweiligen Fondsanteile abhängig.
Für eigene Rechnung
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug für abgegebene Rückversicherung (siehe in Rückdeckung gegebenes Versicherungsgeschäft).
Garantiekapital
(siehe Versicherungssumme)
Gebuchte Bruttobeiträge
Beitragseinnahmen vor Abzug des Anteils der Rückversicherer.
Gesamtüberschuss
Vom Versicherungsunternehmen während des Geschäftsjahres erwirtschafteter Bruttoüberschuss nach Abzug direkt gutgeschriebener Überschussanteile. Der größte Teil des Gesamtüberschusses wird der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt und dort für die künftige Überschussbeteiligung der Kunden reserviert.
In Rückdeckung gegebenes Versicherungsgeschäft
Ein Versicherungsunternehmen versichert zur Risikoreduzierung einen Teil seines Risikos bei anderen Versicherungsunternehmen (abgegebene Rückversicherung).
In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft
Von anderen Versicherungsunternehmen (Erstversicherer) übernommenes Versicherungsgeschäft.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung. Die Kunden haben Anspruch auf die aus diesen Kapitalanlagen erzielten Erträge; sie müssen aber auch eventuelle Verluste selbst tragen.
Laufende Durchschnittsverzinsung
Laufende Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich laufender Aufwendungen für Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand. Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung und dazugehörige Erträge und Aufwendungen sind nicht berücksichtigt.
Leistungsverpflichtungen
Rückstellungen und Verbindlichkeiten für künftige Versicherungsleistungen (Deckungsrückstellung, Überschussguthaben, Rückstellung für Beitragsrückerstattung).
Nettoverzinsung
Laufende Erträge und außerordentliches Ergebnis aus Kapitalanlagen abzüglich gesamter Aufwendungen für Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand. Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung und dazugehörige Erträge und Aufwendungen sind nicht berücksichtigt.
Rechnungszins
Zins, den das Lebensversicherungsunternehmen bei der Berechnung der Deckungsrückstellung und üblicherweise auch bei der Beitragskalkulation zugrunde legt und für die gesamte Laufzeit garantiert. Werden höhere Zinsen erwirtschaftet, erhalten die Kunden den größten Teil hiervon als Überschussbeteiligung.
Regulierungsaufwendungen
Aufwendungen, die bei der Regulierung von Versicherungsfällen neben der Versicherungsleistung anfallen.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Rückstellung, in der Beträge für die künftige Überschussbeteiligung der Kunden reserviert werden (siehe Gesamtüberschuss). Die RfB besteht aus drei Teilen: Der festgelegte Teil beinhaltet rechtsverbindlich zugesagte und einzelvertraglich ermittelte Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr fällig werden. Im Fonds für Schlussüberschussanteile werden die bei Ablauf der Versicherung voraussichtlich fälligen Schlussüberschussanteile einzelvertraglich anfinanziert. Die freie RfB dient als Puffer zum Ausgleich von Ertragsschwankungen und ist noch nicht einzelvertraglich zugeordnet.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Rückstellung für den Aufwand aus Versicherungsfällen, die bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres eingetreten sind, aber noch nicht abgewickelt werden konnten.
Sicherungsvermögen
Kapitalanlagen, die zur Sicherung insbesondere der Deckungsrückstellung dienen. Das Sicherungsvermögen gewährleistet die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen und unterliegt deshalb besonderen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung.
Sofortrente
Der Kunde leistet einen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente zur Sicherung des Einkommens gezahlt wird.
Stornoquote
Statistischer laufender Jahresbeitrag des vorzeitigen Abgangs (Rückkauf, Beitragsfreistellung und Verfall) im Verhältnis zum mittleren Jahresbestand des statistischen laufenden Jahresbeitrags.
Treuhänder
Lebensversicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Treuhänder zu bestellen, der das Sicherungsvermögen zu überwachen hat.
Überschussverwendung
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich vor allem auf die Aufstellung der Überschussanteilsätze.
- Ansammlung: Die jährlichen Überschussanteile werden zu Beginn des Versicherungsjahres dem Vertrag gutgeschrieben und verzinslich angesammelt. Die verzinslich angesammelten Überschussanteile werden bei Beendigung des Vertrages fällig.
- Bonus: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird eine zusätzliche beitragsfreie Versicherungsleistung (Bonus) finanziert, die mit der versicherten Leistung - bei Teilauszahlungstarifen bei Vertragsende - fällig wird. Dieser Bonus erhält selbst wiederum einen jährlichen Überschussanteil (ohne Zusatzüberschussanteil) sowie einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.
- Bonusrente: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) finanziert, die mit der versicherten Rente fällig wird. Die Bonusrente selbst erhält wiederum einen Zinsüberschussanteil und den zusätzlichen Schlussüberschussanteil.
- Einjähriger Bonus: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird jeweils eine zusätzliche einjährige Leistungsanwartschaft finanziert. Diese zusätzliche Anwartschaft erlischt zum Ende des Versicherungsjahres.
- Einjährige Überschussrente: Mit den jährlichen Überschussanteilen aus der Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente wird jeweils eine zusätzliche einjährige Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente, deren Leistungsdauer der der versicherten Leistung bei Berufsunfähigkeit entspricht, finanziert. Diese zusätzliche Anwartschaft erlischt zum Ende des Versicherungsjahres.
- Erlebensfallbonus: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird eine zusätzliche beitragsfreie Leistung bei Ablauf der Versicherungs- bzw. der Aufschubdauer (Erlebensfallbonus) finanziert. Der Erlebensfallbonus selbst erhält wiederum einen jährlichen Überschussanteil (ohne Zusatzüberschussanteil) sowie einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.
- Fondsanlage: Die zugeteilten Überschussanteile werden den Investmentfonds gemäß der gewählten Aufteilung zugeführt.
- Gesamtverzinsung: Die Gesamtverzinsung ergibt sich aus der Summe aus Rechnungszins und laufender Zinsüberschussbeteiligung (ohne Schlussüberschussbeteiligung).
- Kombinierte Überschussrente: Die zugeteilten Überschussanteile führen - über die garantierte Rente hinaus - zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente sowie ab dem sechsten Jahr des Rentenbezugs zu einer jährlichen Erhöhung der Gesamtrente. Die Gesamtrente ergibt sich aus der garantierten Rente und der zusätzlichen Rente sowie den Renten aus den bisherigen Erhöhungen.
- Kompakte Überschussrente: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird über die garantierte Rente hinaus eine zusätzliche beitragsfreie Rente finanziert.
- Rentenbeginn: Als Rentenbeginn wird bei sofort beginnenden Renten der Vertragsbeginn und bei aufgeschobenen Renten das Ende der Aufschubdauer bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist der Rentenzahlungsbeginn. Dieser liegt bei nachschüssiger Rentenzahlungsweise nach dem Rentenbeginn und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Überschussanteilsätze.
- Schlussüberschuss: Der erklärte Schlussüberschussanteil wird bei Ablauf der jeweiligen Versicherungs- bzw. Aufschubdauer fällig, bei einer eingeschlossenen Leistung zur Pflegevorsorge jedoch bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, je nach Pflegebedürftigkeit abgestuft. In allen anderen Fällen der Beendigung sowie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird kein oder ein herabgesetzter Schlussüberschuss fällig. Der Schlussüberschuss ergibt sich aus den bei Fälligkeit erklärten Schlussüberschussanteilsätzen.
- Tarifbonus: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird eine zusätzliche beitragsfreie Leistung (Tarifbonus) finanziert. Der Tarifbonus kann Leistungen zur Alters-, Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- oder Pflegevorsorge umfassen, wenn die garantierten Leistungen entsprechende Ansprüche beinhalten. In der Regel stehen die Leistungen aus dem Tarifbonus im selben Verhältnis zueinander wie die garantierten Leistungen. Der Tarifbonus selbst erhält wiederum einen jährlichen Überschussanteil (ohne Zusatzüberschussanteil) sowie einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.
- Überschussrente: Mit den jährlichen Überschussanteilen wird - über die garantierte Rente hinaus - eine zusätzliche beitragsfreie Rente sowie eine jährliche Erhöhung der Gesamtrente finanziert. Die Gesamtrente ergibt sich aus der garantierten Rente und der zusätzlichen Rente sowie den Renten aus den bisherigen jährlichen Erhöhungen.
- Verrechnung: Die jährlichen Überschussanteile werden mit den laufenden Beiträgen entsprechend der Zahlungsweise verrechnet.
- Verwendung beim Grundbaustein: Die jährlichen Überschussanteile der Berufsunfähigkeitsvorsorge werden wie die Überschussanteile des Grundbausteins verwendet.
- Zusatzrente: Die jährlichen Überschussanteile erhöhen die garantierte Rente und erhalten wie diese jährliche Überschussanteile.
Verdiente Beiträge
Auf das Geschäftsjahr abgegrenzte Beitragseinnahmen.
Versicherungssumme/Garantiekapital
Vertraglich vereinbarte Kapitalleistung, die das Lebensversicherungsunternehmen als Mindestleistung bei Vertragsablauf oder Tod garantiert.
Verwaltungskostensatz
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Verwaltungskosten) im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen.
Zeitkontenrückdeckung
Für viele Arbeitszeitkonten besteht eine gesetzliche und/oder tarifvertragliche Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung. Durch Abschluss einer Zeitkontenrückdeckung kann der Arbeitgeber dieser Verpflichtung gerecht werden und gleichzeitig die systematische Finanzierung der Zeitkonten sicherstellen. Der Arbeitgeber zahlt Beträge für geleistete Mehrarbeit zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung auf ein Rückdeckungskonto bei einem Versicherungsunternehmen ein. Das jeweilige Rückdeckungskapital wird an den Mitarbeiter verpfändet.
Zukunftsrente
Der Kunde zahlt über einen vereinbarten Zeitraum oder sofort die Beiträge für seine private Rente ein. Der Rentenbeginn liegt in der Zukunft. Bei Rentenbeginn kann der Kunde zwischen der Zahlung einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer zeitlich begrenzten Rente wählen.