Aufsichtsrat der Allianz Lebensversicherungs-AG
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft.
In Deutschland erfolgt die Leitung und Überwachung von Kapitalgesellschaften im Rahmen eines dualen Führungssystems durch zwei Gremien: Der Vorstand ist das alleinige Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung des Vorstands.
Neben der Kontrolle gehört die Beratung des Vorstands zu den Pflichten des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Hierbei übernimmt er jedoch keine Geschäftsführungsaufgaben. Zentrale Aufgabe ist ferner die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat bei deutschen Versicherungsgesellschaften für die Bestellung des Abschlussprüfers zuständig. Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert.
Der Aufsichtsrat der Allianz Lebensversicherungs-AG besteht aus sechs Mitgliedern. Auf ihn finden die Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes Anwendung. Danach setzt sich der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden von den inländischen Arbeitnehmern von Allianz Leben und die Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt.
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